Motorrad
Neu ab 1.1.2020
Schlüsselzahl 196 für Klasse B
Klasse A1: Leichtkrafträder mit bis 125ccm Hubraum und nicht mehr als 11 KW Motorleistung
Voraussetzung:
Mindestens 25 Jahre alt ist und seit mindestens 5 Jahren im Besitz der Fahrerlaubnis für Pkw (Klasse B oder 3)
Theoretische Ausbildung:
4 x klassenspezifischer Stoff zu je 90 Minuten
Praktische Ausbildung:
Grundausbildung:
Mindestens (Pflichtstunden) 10 Stunden á 45 Minuten,
Können auch mehr sein je nach Fertigkeit des Fahrschülers.
Bei der praktischen Ausbildung sollen sowohl die bei der Fahrausbildung vorgeschriebenen Grundfahraufgaben der Klasse A1, als auch Überlandstrecken und Autobahnabschnitte befahren werden.
Die Ausbildung hat gemäß Anlage 3 Nummer 4 und Anlage 4 Nummer 1und 2 Fahrschüler-Ausbildungsordnung zu erfolgen.
Die Ausbildung endet ohne eine Prüfung.
Aufstiegsprüfung:
Keine möglichkeit
Erforderliche Unterlagen:
biometrisches Lichtbild
Bescheinigung der Fahrschule
Klasse A1: Leichtkrafträder mit bis 125ccm Hubraum und nicht mehr als 11 KW Motorleistung
Voraussetzung:
Mindestalter 16 Jahre
Die Ausbildung darf bereits ein halbes Jahr vor dem Geburtstag begonnen werden.
Theoretische Ausbildung:
Ersterwerb:
12 x Grundstoff zu je 90 Minuten, zusätzlich 4 x klassenspezifischer Stoff
Praktische Ausbildung:
Grundausbildung: je nach Fertigkeit des Fahrschülers
Überlandfahrten: 5 Stunden á 45 Minuten
Autobahnfahrten: 4 Stunden á 45 Minunten
Nachtfahrten: 3 Stunden á 45 Minuten
Aufstiegsprüfung:
Nach 2 Jahren
Erforderliche Unterlagen:
Sehtest
Teilnahmebescheinigung „Erste Hilfe-Kurs“
biometrisches Lichtbild
Klasse A2: Krafträder mit einer Nennleistung von nicht mehr als 35 kW/ 48 PS
Voraussetzung:
Mindestalter 18 Jahre
Die Ausbildung darf bereits ein halbes Jahr vor dem Geburtstag begonnen werden.
Theoretische Ausbildung:
Ersterwerb:
12 x Grundstoff zu je 90 Minunten,
zusätzlich 4 x klassenspezifischer Stoff
Erweiterung:
(bei Vorbesitz der Klasse A1, AM, L,T, oder B)
6 x Grundstoff, zusätzlich 4 x klassenspezifischer Stoff
Praktische Ausbildung:
Grundausbildung: je nach Fertigkeit des Fahrschülers
Überlandfahrten: 5 Stunden á 45 Minuten
Autobahnfahrten: 4 Stunden á 45 Minuten
Nachtfahrten: 3 Stunden á 45 Minuten
Bei Erweiterung von Klasse A1 auf A2: (weniger als 2Jahre)
Grundausbildung: je nach Fahrfertigkeit des Fahrschülers
Überlandfahrten: 3 Stunden á 45 Minuten
Autbahnfahrten: 2 Stunden á 45 Minuten
Nachtfahrten: 1 Stunden á 45 Minuten
Aufstiegsprüfung:
Nach 2 Jahren
Erforderliche Unterlagen:
Sehtest
Teilnahmebescheinigung „Erste Hilfe-Kurs“
biometrisches Lichtbild
Klasse A: Alle Krafträder ohne Leistungs- und Gewichtsbeschränkung
Voraussetzung:
Mindestalter 24 Jahre oder mit 21 Jahre
Beantragung der Schlüsselzahl A 80
Die Ausbildung darf beites ein halbes Jahr vor dem Geburtstag begonnen werden.
Theoretische Ausbildung:
Ersterwerb:
12 x Grundstoff zu je 90 Minuten, zusätzlich 2 x klassenspezifischer Stoff
Erweiterung:
(bei Vorbesitz der Klasse A1, AM, L, T oder B) 6 x Grundstoff, zusätzlich 4 x klassenspezifischer Stoff
Praktische Ausbildung:
Grundausbildung: je nach Fertigkeit des Fahrschülers
Überlandfahrten: 5 Stunden á 45 Minuten
Autobahnfahrten: 4 Stunden á 45 Minuten
Nachtfahrten: 3 Stunden á 45 Minuten
Bei Erweiterung von Klasse A2 auf A: (weniger als 2 Jahre)
Grundausbildung: je nach Fahrfertigkeit des Fahrschülers
Überlandfahrten: 3 Stunden á 45 Minuten
Autobahnfahrten: 2 Stunden á 45 Minuten
Nachtfahrten: 1 Stunden á 45 Minuten
Erforderliche Unterlagen:
Sehtest
Teilnahmebescheinigung „Erste Hilfe-Kurs“
biometrisches Lichtbild