PKW





PKW - Führerschein in München





 


Neu ab den 1.4.2021

Die Schüsselzahl 197

Klasse B: Kraftwagen bis 3,5 t zulässiges Gesamtgewicht, sowie nicht mehr als 9 Sitzplätze.

Endlich richtig mobil sein und mit dem Auto Ziele in nah und fern ansteuern. Dazu braucht man den „Autoführerschein“ der Klasse B. Im Normalfall bekommen Sie den PKW-Führerschein im Min­dest­alter von 18 Jahren. Ausnahme: begleitetes Fahren mit 17

B - Schaltgetriebe

Ausbildung wie unten Beschrieben auf Schaltung

B - Automartik

Ausbildung ist die selbe nur auf Automartik, im „Autoführerschein“ der Klasse B wir aber die Schlüsselzahl 78 Eingetragen 

B - Automatik Mit Schlüsselzahl 197

Ausbildung ist die selbe nur auf Automartik und auf Schaltgetriebe, im „Autoführerschein“ der Klasse B wir aber die Schlüsselzahl 197 Eingetragen  das bedeutet das mindestens 10 Fahrstunden auf Schaltung innerhalb der Ausbildung gemacht werden müssen und nach Abschluss der Ausbildung 

eine 15 min Prüfung beim Fahrlehrer positiv absolvieren werden muss


Voraus­setzung:

Mindestalter 17 bzw. 18 Jahre

Die Ausbildung darf bereits ein halbes Jahr vor dem Geburtstag  begonnen werden.




Theoretische Ausbildung:




 

Anhänger:

Ersterwerb:
12 x Grundstoff zu je 90 Minuten, zusätzlich 2 x klassenspezifischer Stoff

Erweiterung:

(bei Vorbesitz der Klasse A1,  AM, L,T, ) 

6 x Grundstoff, zusätzlich 2x klassenspezifischer Stoff


Mit Klasse B dürfen Sie folgende Anhänger ziehen: Anhänger bis 750 kg zu­läs­siges Gesamtgewicht und Anhänger über 750kg zulässiges Gesamt­gewicht, wenn das zulässige Ge­samt­gewicht der Fahr­zeug­kom­bi­nation nicht größer ist als 3500kg

Praktische Ausbildung:

Grundausbildung: je nach Fertigkeit des Fahrschülers

Überlandfahrten: 5 Stunden á 45 Minuten

Autobahnfahrten: 4 Stunden á 45 Minuten

Nachtfahrten: 3 Stunden á 45 Minuten


Wichtige Infor­ma­tio­nen für die jungen Fah­rer und Be­gleit­­per­sonen:

Der/die jung Fahrer/in…

Mit Vollendung des 17. Lebensjahres Erhalt einer Prüf­be­schein­i­gung, ab Voll­endung des 18. Lebens­jahres Erhalt eines EU-Karten­füh­rer­schein bei der Führerscheinstelle. 


Die Begleiter...

…müssen das 30. Lebensjahr vollendet haben, mindestens fünf Jahre im Besitz einer gültigen Fahrerlaubnis sein und dürfen nicht mehr als einen Punkt in Flensburg haben

Erforderliche Unterlagen:

Sehtest

Teilnahmebescheinigung „Erste Hilfe-Kurs“

biometrisches Lichtbild

Führerschein- und Ausweiskopie der Begleitpersonen





In unserer Fahrschule in München ist es möglich, Motorradführerscheine, PKW - Führerscheine und LKW - Führerscheine zu machen.


Klasse BE: Anhänger über 750kg Zulässiges Gesamtgewicht, aber max. 3500kg.


Klasse B96: Anhänger über 750kg zulässiges Gesamtgewicht, und /oder Zulässige Gesamtmasse der Fahrzeugkombination über 3500 kg aber max. 4250kg.



Voraussetzung:

Mindestalter 18 Jahre oder 17 Jahre bei begleitetem Fahren  Die Ausbildung darf bereits ein ½ Jahr vor dem Geburtstag  begonnen werden.

Vorbesitz einer Fahrerlaubnis:

Klasse B erforderlich



Praktische Ausbildung Klasse BE:

Grundausbildung: je nach Fertigkeit des Fahrschülers

Überlandfahrten: 3 Stunden á 45 Minuten

Autobahnfahrten: 1 Stunden á 45 Minuten

Nachtfahrten: 1 Stunden á 45 Minuten

Theoretische Ausbildung Klasse BE:

keine theoretische Ausbildung und Prüfung erforderlich




Praktische Ausbildung Klasse B96:

mindestens 7-stündige Fahrerschulung

  • bestehnd aus einem Theorie- und Praxisblock
  • keine Theoretische und praktische Prüfung erforderlich
  • mit der von uns ausgestellten Teilnahmebescheinigung kann durch die Führerscheinstelle die Schlüsselzahl 96 eingetragen werden

Erforderliche Unterlagen:

  Sehtest (nicht älter als 2 Jahre)

  biometrisches Lichtbild


Einschluss der Klasse:

Keine